Einschreiben, die eine Empfangsbestätigung benötigen, können ohne vollständige Angabe der Geschäftsstelle nicht entegegen genommen bzw. in der Postfiliale abgeholt werden.
Für Einschreiben ist es daher zwingend erforderlich im Adressblock ebenfalls den Namen der Geschäftsstellenleitung anzugeben.
Sollte dies nicht der Fall sein, stellt die Post das Einschreiben / die Sendung nicht zu und es geht zum Empfänger zurück.
Die Kontaktdaten findet ihr hier: Kontakt